Das Hauptfest der Christen
Das Osterfest ist in der Christenheit umstritten. Nicht wegen des Inhalts – die Auferstehung Jesu zu feiern
–, sondern wegen des Namens und der heidnischen Bräuche, die mit Ostern verbunden sind. Wer sich auf die Suche begibt, den Ursprung und die Bedeutung des Begriffes Ostern zu ergründen, verliert sich im Dickicht
der Forschung. Mal soll die babylonische Göttin Astarte Pate gestanden haben, mal die germanische Frühlingsgöttin Ostera. Fazit: Nichts Genaues weiß man nicht! Selbstverständlich findet sich
der Begriff Ostern auch nicht in den Grundtexten der Bibel. Dort steht stets das griechische Wort für Passahfest. Am jüdischen Passah, Pascha oder Pessach wird der Auszug der Kinder Israels aus dem ägyptischen
Sklavenhaus gefeiert. Der ev.-luth. Pastor Malte Haupt schreibt in seinem Buch „Was wir heute feiern – Ursprung und Sinn der christlichen Feste": „Wahrscheinlich schon in neutestamentlicher Zeit gab es
eine jährliche Passahfeier der Urchristen mit Christus als dem für uns geopferten Passahlamm als neuem Inhalt. Sicher bezeugt und ihrem Ablauf beschrieben ist eine solche Feier in der Mitte des 2. Jahrhunderts:
Eine Feier zum Gedächtnis des Todes Jesu, mit langer Nachtwache bis zum Morgen, an dem die Eucharistie, das Heilige Abendmahl gefeiert wurde – also die älteste Osternachts-Feier. Sie umfasste Tod und
Auferstehung, Kreuz und Erhöhung Christi in einem ..." Für Christen ist das Auferstehungs-Fest
zum Oster-Termin das Hauptfest im „Jahreskalender des Glaubens". Denn wäre Christus nicht auferstanden, so schreibt der Apostel Paulus im 1. Korinther-Brief (Kap. 15,17), „dann ist euer Glaube vergeblich
und ihr steckt immer noch in euren Sünden." Während die Forschung nicht sicher belegen kann, woher der Name Ostern letztlich kommt, ist aber das Geschehen, an das sich die Christenheit zum
Oster-Termin erinnert, gut bis hervorragend belegt. Zum einen durch die Bibel selbst – durch das Zusammenspiel von Altem und Neuem Testament. Fasst man nämlich die Prophezeiungen des Alten
Testamentes in Bezug auf die Geburt des Messias zusammen, so musste Jesus in einem recht engen Zeitfenster zur Welt kommen – und durch dieses kam er tatsächlich. Er musste geboren werden, bevor das Zepter von
Judo genommen wurde (1. Mose 49,10), während der Tempel stand (Maleachi 3,1), solange die Geschlechtsregister verfügbar waren, um seine Abstammungslinie prüfen zu können (2. Samuel 7,12; Psalm 89 u. a.), und
kurz bevor der Tempel und Jerusalem zerstört wurden (Daniel 9,26). Heute wäre es definitiv zu spät für das erste Kommen des Messias. Der auch in Deutschland bekannte evangelikale US-Autor Dave Hunt schreibt dazu
in seinem Buch „Die Frau und das Tier": „Das Zepter wurde etwa im Jahre 7 n. Chr. von Juda genommen, als die Juden das Recht verloren, die Todesstrafe auszuführen. Dieses Recht war von entscheidender
Bedeutung für ihre Religionsausübung, weil Tod die Strafe für einige religiöse Vergehen war. Als Pilatus den Schriftgelehrten und Hohepriestern erklärte, dass er nichts mit Jesu tun wolle und sie ihn doch
selbst richten sollten, antworteten sie: ,Es ist uns nicht erlaubt, jemanden zu töten' (Johannes 18,31). Der Messias musste geboren werden, bevor dieses Recht aufgehoben wurde, und musste danach umgebracht werden;
denn er sollte nicht durch Steinigung sterben, die jüdische Weise der Hinrichtung, sondern durch die römische Kreuzigung. Erstaunlicherweise wurde seine Kreuzigung prophezeit, Jahrhunderte bevor diese Art der
Hinrichtung überhaupt bekannt wurde: ,Sie haben meine Hände und meine Füße durchgraben' (Psalm 22,16). Der Messias musste auch offenbar geboren werden, solange noch die Geschlechtsregister
existierten, andernfalls hätte man nicht sicherstellen können, dass er aus der Nachkommenschaft Davids ist. Diese Register gingen jedoch mit der Zerstörung Jerusalems und des Tempels 70 n. Chr. verloren. Dieses
Ereignis sagten sowohl Daniel (9,26) als auch Christus selbst (Matthäus 24,2) voraus. Seitdem ist es für das erste Kommen des Messias zu spät, wenngleich die Mehrzahl der Juden noch darauf wartet." Aber
nicht nur die Bibel selbst liefert stimmiges Beweismaterial fĂĽr die GlaubwĂĽrdigkeit von Jesu Leben, Sterben und Auferstehen, auch auĂźerbiblische Quellen sichern die Beweislage ab. So ist der Theologe Prof. Dr.
Klaus Haacker einmal der Frage nachgegangen, wer eigentlich – rein menschlich gesehen – schuld am Tod Jesu gewesen ist. Warum wurde Jesus eigentlich hingerichtet, wenn die Evangelien keine juristisch klare
Antwort darauf geben? Auch nach der jüdischen Tradition wäre es nicht zwingend gewesen, die Todesstrafe zu fordern. Jesus hatte gegen keinen Rechtssatz der Thora verstoßen. Haacker weist auf einen Aspekt hin, der
bisher nur selten beleuchtet wurde: das römische Prozessrecht. Nach römischem Recht konnte – ohne Beweisaufnahme und Schuldspruch – jeder hingerichtet werden, wenn vier Gründe vorhanden waren: 1. wenn das
Verbrechen eine öffentliche Tatsache war, 2. wenn der Beschuldigte geständig war, 3. wenn der Beschuldigte sich nicht verteidigte und 4. wenn der Volkszorn ein Verbrechen als Tatsache beglaubigte und eine
sofortige Bestrafung einforderte. Nach dem Zeugnis der Evangelien schweigt Jesus, als er mit Anschuldigungen bombardiert wird: „Daraufhin brachten die Hohepriester schwere Beschuldigungen gegen
Jesus vor. Doch Pilatus fragte ihn noch einmal: Hast du nichts dazu zu sagen? Siehst du nicht, was sie alles gegen dich vorbringen?' Aber zu seinem Erstaunen sagte Jesus kein Wort" (Markus 15, 4-5). Nach diesem
Schweigen Jesu lieferte der Volkszorn einen weiteren juristischen Beweggrund, Jesus ohne Schuldspruch hinrichten zu lassen. In Markus 15 heißt es ab Vers 13: „,Kreuzigung!' schrien sie. ,Aber warum?' fragte
Pilatus. ,Was hat er denn verbrochen?' Doch sie schrien nur noch lauter: ,Kreuzige ihn!` Insgesamt verhielt sich Jesus so, dass er von der römischen Justiz zur Hinrichtung freigegeben werden musste.
Haacker schreibt dazu: „Der springende Punkt im Verlauf der Verhandlung vor Pilatus ist nicht das echte oder gespielte ,Tauziehen' zwischen den Hohepriestern und dem Stadthalter, sondern die Kooperation Jesu mit
seinen Anklägern im Verzicht auf jede Verteidigung. Wenn die Hinrichtung Jesu juristisch und moralisch ein Unrecht war, so besteht Anlass, von einer ,Mitschuld Jesu' an seinem gewaltsamen Ende zu sprechen. Von
daher ist es berechtigt, das Schicksal Jesu als seinen ,ureigenen Tod' zu bezeichnen. Der Prozessverlauf bestätigt damit die neutestamentlichen Aussagen von Jesu eigener Hingabe seines Lebens (Markus 10,45;
Johannes 10,18; Galater 1,4 und 2,20). Diese Aussagen sind keine spekulative nachträgliche Deutung, sondern beschreiben zutreffend ein Verhalten Jesu in seinem Leiden." Je mehr man sich mit Tod
und Auferstehung Jesu beschäftigt, umso glaubwürdiger werden die Berichte im Neuen Testament. In einem Beitrag für die Zeitschrift Faszination Bibel (1/2012) stellt der Professor für Neues Testament, der Amerikaner Ben Witherington III, heraus, dass die Auferstehungs- Berichte des Neuen Testamentes für den antiken Menschen haarsträubend gewesen sein müssen. Der Tod am Kreuz sei nämlich in der damaligen Zeit der schändlichste Tod gewesen. Dass ein Jesus mit einem solch schändlichen Tod der Retter der Welt sein soll, auf diese Idee wären Jesu Zeitgenossen niemals gekommen, wenn es nicht den geschichtlichen Tatsachen entsprochen hätte. Deshalb würde Paulus auch in 1. Korinther 1, Vers 23 schreiben: Der Gekreuzigte „ist für die Juden ein Skandal und für die anderen Völker eine Dummheit". Auch die Tatsache, dass es ausgerechnet Frauen waren, die als erste Jesu Auferstehung bezeugten und deren Zeugnis schriftlich niedergelegt wurde, belege laut Witherington III den Wahrheitsgehalt der Auferstehung Jesu von den Toten. Berichten von Frauen wurde im ersten nachchristlichen Jahrhundert kaum geglaubt, wofür die Bibel in Lukas 24 Vers 11 selbst einen schlagkräftigen Beweis liefert. Als die Frauen den Aposteln vom leeren Grab berichteten, „hielten sie dieses für leeres Geschwätz und glaubten ihnen nicht".
Der Zuruf der Christen zum Oster-Termin: „Der Herr ist wahrhaftig auferstanden!" ist keine reine Sache des Glaubens, sondern beruht auf unbestreitbaren Tatsachen.
TOPIC Nr. 04/2012
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